Vorsorgeauftrag & Patientenverfügung
Das Kindes- und Erwachsenenschutzrecht ist seit dem 1. Januar 2013 in Kraft. Das neue Gesetz stärkt das Selbstbestimmungsrecht mit den rechtlichen Grundlagen des Vorsorgeauftrags und der Patientenverfügung. Wer rechtzeitig vorsorgt kann sicherstellen, dass sein Wille respektiert wird, falls er infolge Krankheit oder Unfall urteilsunfähig werden sollte.
Gemeinsam mit Ihnen erarbeiten wir einen massgeschneiderten Vorsorgeauftrag und unterstützen Sie beim Verfassen einer Patientenverfügung.